Politik nach Art der Bürgerliste, man kann ja mal was behaupten

Die Fraktionen der CDU und SPD verwahren sich gegen die unrichtige Darstellung der Bürgerliste im Aarboten vom 4.1.2018 zur Planung und Entwicklung des Gebiets „Untig Mühl“ in Kettenbach.
Die Entwicklung und die Planung des Gebiets „Untig Mühl“ beschäftigen die gemeindlichen Gremien seit 14 Jahren. Die Gemeindevertretung hat bereits in ihren Sitzungen vom 30.6.2004 und vom 13.10.2005 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Untig Mühl“ beschlossen. Es sei daran erinnert, dass zum damaligen Zeitpunkt die Bürgerliste gemeinsam mit den Grünen und der SPD eine Koalition bildeten. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand bis zum 23.7.2007 statt und die Gemeindevertretung beschloss am 25.10.2007 über die eingegangenen Stellungnahmen.
Nachdem sich in der Folgezeit die Eigentumsverhältnisse geändert hatten und der neue Eigentümer die Veräußerung an einen Investor wünschte, wurde die Gemeindevertretung am 28.1 2016 davon unterrichtet, dass der Gemeindevorstand die Bauleitplanung angepasst und eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführt. Die Frist dieser Offenlage endete am 5.1.2018. Der Vorgang wird sodann in der Februarsitzung der Gemeindevertretung vorgelegt, die den Fachausschuss mit der Überprüfung beauftragen wird. Dort wird dann Gelegenheit sein, die Vorstellungen der einzelnen Fraktionen zu beraten.
Der Antrag der Bürgerliste , mit dem Investor und dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen und deren Pläne vorzustellen, war daher kontraproduktiv, da genau dies nach der Februarsitzung im Ausschuss geschehen wird. Wäre man dem Antrag der Bürgerliste gefolgt, hätte es zeitgleich zwei parallele Verfahren gegeben.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde nicht Eigentümer der Fläche ist. Ihre Aufgabe kann daher nur sein, Baurecht herzustellen. Durch den Bebauungsplan werden auch nur die bebaubaren Flächen und die Art der Bebauung festgelegt, mehr nicht. Dass hiervon unabhängig der Investor prüft, welche Möglichkeiten der Vermarktung bestehen und welcher Flächenbedarf sich daraus ergibt, liegt auf der Hand. Hierbei muss er natürlich das von der Gemeinde vorgegebene Baurecht, die mögliche Art der Bebauung und die Interessen der Gemeinde berücksichtigen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Gemeindevertretung einen solchen Bebauungsplan nicht beschließen. Dass die Gemeinde finanziell nicht in der Lage wäre, die Fläche selbst zu kaufen, zu erschließen und zu vermarkten, liegt unter Berücksichtigung der Haushaltslage auf der Hand. Es bleibt daher das Geheimnis der Bürgerliste und ihrer Realität, wenn sie meint, die Gemeinde könnte selbst als Bauherr tätig sein.
Wenn die Bürgerliste weiter ausführt, sie vermisse einen Gremienbeschluss für den Neubau eines Rathauses, tun wir das derzeit nicht. Denn ein solcher Beschluss steht noch aus und wird unter Abwägung aller Interessen zu treffen sein.
Seit über 10 Jahren wird von den gemeindlichen Gremien die Möglichkeit des Ausbaus des vorhandenen Rathauses geprüft. Vorgestellte Pläne scheiterten an der Denkmalschutzbehörde, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen das alte Holztreppenhaus als Erhaltenswert bezeichnete. Auch der Ankauf des neben dem alten Rathaus gelegenen ehemaligen Altenwohnheimes scheiterte an dem geforderten Kaufpreis. Es wird nun zu prüfen sein, ob ein Anbau an das alte Rathaus nebst dessen Renovierung, soweit dies nach den Vorgaben der Denkmalbehörde und des Brandschutzes sinnvoll möglich ist, Kostengünstiger ist, als ein möglicher Neubau auf der Fläche „Untig Mühl“. In gleicher Weise wird geprüft werden, welche Form der Finanzierung die Kostengünstigste für die Gemeinde ist. Um dies alles prüfen zu können, wurden bereits im Haushalt 2016 Planungskosten von 5000 € für einen Rathausneubau eingestellt. Es wird deshalb durch den Fachausschuss im Rahmen der Prüfung des Bebauungsplans „Untig Mühl“ auch die Frage des möglichen Neubaus des Rathauses an dieser Stelle zu prüfen sein. Die Möglichkeit des Neubaus eines Rathauses ergibt sich erst jetzt im Zusammenhang mit der Bebauung „Untig Mühl“, da kein anders Baugebiet in Aarbergen die gesetzlichen Voraussetzungen und die Flächen für das Rathaus, den Bauhof und die erforderlichen Parkplätze hatte. Die Gemeindevertretung wird also dem Wunsch der Bürgerliste, nach einer Entscheidung zu dieser Frage, nachkommen, allerdings zur gegebenen Zeit, nach der Prüfung durch die Gremien.
Dies alles ist der Bürgerliste bekannt. Ihre recht plumpe Polemik des Vorwurfs “Politik nach Gutsherrenart“ , erscheint lächerlich, wie das Verhalten eines trotzigen Kindes, das zunächst jede Zusammenarbeit ablehnte, weil man fundamentale Opposition machen will und sich dann darüber beschwert, nicht mitspielen zu dürfen. Allerdings entspricht das Erwecken dieses Eindrucks nicht den Tatsachen, wie oben dargestellt. Die Bürgerliste wurde wie alle Fraktionen kontinuierlich durch den Bürgermeister unterrichtet und kennt die Beschlüsse der Gemeindevertretung. Jetzt auf einen fahrenden Zug aufzuspringen und diesen überholen zu wollen, mit dem unzutreffenden Vorwurf, nichts zu wissen und Anträge zu stellen, deren Abarbeitung bekanntermaßen anstehen, ist unredlich und gleichzeitig beispielhaft für den Politikstil der Bürgerliste.

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